Tengelmann: Bewusst geschaffene Alternativlosigkeit

Weltweit gibt es vermutlich wenige Gemeinden, die ihr Rathaus verlegen, weil ein Supermarkt nicht auf dessen eigenem Grundstück, sondern auf dem Grundstück nebenan mit einem bestehenden Rathaus erweitern möchte. Das kann für die Originalität der Gemeinde Seefeld sprechen. Es kann aber auch auf eine bewusst herbeigeführte absurde Situation hindeuten.

Der Besitzer des Tengelmann-Gebäudes wäre niemals auf den Gedanken gekommen, eine Erweiterung seines Gebäudes auf das benachbarte Rathaus-Gelände anzustreben (öffentlicher Besitz, mit Gebäuden besetzt). Ihm wurde diese Möglichkeit von Seiten der Gemeinde offensiv angeboten*. Ohne dieses Angebot der Gemeinde gäbe es die aktuelle Einengung auf nur eine Möglichkeit der Erweiterung nicht. Dann hätte es für den Grundstücksbesitzer vielmehr nahe gelegen, auf dem rückwärtigen eigenen Gelände (maßvoll) zu erweitern (für beide Varianten ist eine Änderung des Bebauungsplans durch die Gemeinde notwendig).

Die von den Anhängern des Neubaus am Krankenhaus als gewichtiges Argument ins Feld geführte vermeintlich zwingende Abhängigkeit zwischen ‚Erweiterung des Tengelmann auf das Rathausgelände (mit Abriss von Sitzungssaal, Trauungszimmer und Ersetzen durch einen Gewerbebau‘)‘ und der Drohung ‚Tengelmann verlässt den Ort‘ wurde von der Gemeinde selbst geschaffen. Die Gemeinde kann planerisch auch dafür sorgen, dass diese Abhängigkeit aufgelöst wird.

*Bestätigt von Bürgermeister Gum am 16.10.2014 bei der Veranstaltung des Ratsbegehrens in Hechendorf