Wem gehört der Parkplatz hinter dem Rathaus?

Ein offensichtlich verbreiteter Irrtum ist, dass der Parkplatz hinter dem Rathaus gar nicht der Gemeinde, sondern dem Eigentümer des Tengelmann-Gebäudes gehört. Das würde bedeuten, dass man ohne Zustimmung des Eigentümers des Tengelmann-Gebäudes gar keinen Rathaus-Anbau erstellen könnte. Das ist falsch!

Das Gelände hinter dem Rathaus (aktuell als Parkplatz genutzt) gehört der Gemeinde.

Ausschnitt_Eigentumsverhaeltnisse_Rathausgelaende

Für dieses Gelände wurde 2006 auch ein noch immer gültiger Bebauungsplan für einen Rathaus-Anbau erstellt (s. Ausschnitt).

P.S.: Hintergrund dieses Irrtums sind vermutlich missverständliche Presseartikel über ‚können‘ und ‚wollen‘ des Eigentümers des Tengelmann-Geländes.