Ein offensichtlich verbreiteter Irrtum ist, dass der Parkplatz hinter dem Rathaus gar nicht der Gemeinde, sondern dem Eigentümer des Tengelmann-Gebäudes gehört. Das würde bedeuten, dass man ohne Zustimmung des Eigentümers des Tengelmann-Gebäudes gar keinen Rathaus-Anbau erstellen könnte. Das ist falsch!
Das Gelände hinter dem Rathaus (aktuell als Parkplatz genutzt) gehört der Gemeinde.
Für dieses Gelände wurde 2006 auch ein noch immer gültiger Bebauungsplan für einen Rathaus-Anbau erstellt (s. Ausschnitt).
P.S.: Hintergrund dieses Irrtums sind vermutlich missverständliche Presseartikel über ‚können‘ und ‚wollen‘ des Eigentümers des Tengelmann-Geländes.