Prüfungs-Anfrage wegen Umzug in den Technologiepark

Wir wollten unsere Bitte um Prüfung durch das Landratsamt nicht an die große Glocke hängen. Die Erfahrung im Umfeld hat gezeigt, dass man sich dann in der Gemeindeöffentlichkeit weniger mit dem Inhalt der Anfrage beschäftigt als mit der Tatsache, dass sie gestellt wurde.

Nachdem der Gemeinderat aber am 10. Februar 2015 unsere Anfrage vom 30. Januar 2015 besprochen hat (mit den üblichen Reaktionen der Üblichen, s. hier) im Folgenden unsere Anfrage an das Landratsamt zur Klärung des Umzugs in den Technologiepark:

‚Gesendet: Freitag, 30. Januar 2015 12:41
An: ‚hertlein.kommunalwesen@LRA-starnberg.de‘
Betreff: Gemeinde Seefeld: Evakuierung des Rathauses und Anmietung des Technologiepark als vorübergehende Unterkunft für die Verwaltung

 Sehr geehrter Herr Hertlein,

im Folgenden der Hinweis auf einen nach unserer Ansicht nicht angemessenen Umgang der Gemeinde Seefeld mit Geldern der Allgemeinheit mit der Bitte um Prüfung.

Wir wenden uns an Sie, da im Gemeinderat Seefeld seit geraumer Zeit beim Thema Rathaus keine kritische Auseinandersetzung mit dem Für und Wider stattfindet und das Thema bevorzugt im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen behandelt wird. Der Ausgang des Bürgerentscheids zeigt, dass damit im Gemeinderat die Positionen in der Bürgerschaft nicht angemessen repräsentiert werden.

Bürgerentscheid zum Rathaus

Am 26. Oktober 2014 haben sich mit 67% über zwei Drittel der Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids für die Lösung ‚Sanierung des Rathauses + moderner Anbau‘ entschieden. Unter den Gründen für diese Entscheidung war auch die Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern. Der Vorschlag des Ratsbegehrens für einen ‚Neubau am Krankenhaus‘ wurde abgelehnt. Die Beteiligung von 47% der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid zeigt, dass es sich um eine die Bürger bewegende Fragestellung handelt.

Anmietung des Technologiepark als vorübergehende Unterkunft für die Verwaltung

Am 11. November 2014 hat der Gemeinderat einstimmig die 4-/5-jährige  ‘Anmietung des Technologiepark als vorübergehende Unterkunft für die Verwaltung’ und die vollständige Evakuierung des bestehenden Rathauses beschlossen.

Aus der Presse (s. Anlage) und aus Wortbeiträgen aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung war zu entnehmen, dass die monatlichen Mietkosten etwa 10.000 bis 15.000 € betragen.

Begründet wurde diese Kurzfrist-Maßnahme damit, dass man nicht weiß, ob in etwa zwei Jahren bei Beginn der Bauarbeiten genügend Bürofläche für eine Auslagerung der etwa 20 Mitarbeiter zur Verfügung steht. D. h. man plant, dass das Rathaus-Ensemble vorsorglich ohne jegliche Bauaktivitäten für etwa zwei Jahre leer steht.

Keine Entscheidungsvorlage mit angemessener Auseinandersetzung mit den Alternativen

Diese auch finanziell schwerwiegende Entscheidung erfolgte ohne eine Entscheidungsvorlage, die sich mit den vorliegenden Alternativen auseinandersetzt und diese gewichtet. Aus unserer Sicht wären zumindest folgende Punkte vorab zu klären:

– Begründung der Evakuierung

Die Planung der Herren Gum/Kleber aus dem Jahre 2006 für eine Anbau-Lösung mit grundsätzlich gleicher Dimensionierung ist ohne Evakuierung ausgekommen, da
– die Baustelle für den Anbau (erster Bauabschnitt) von den Büroarbeitsplätzen in der sog. historischen Rathaus-Villa durch den Querriegel mit Sitzungssaal usw. abgeschirmt ist
– eine Auslagerung beschränkt werden kann auf die Büroarbeitsplätze in der ersten Erweiterung mit Bürgermeister/Amtsleiter/Vorzimmer und unmittelbarer Nähe zur Baustelle (oder im Austausch auf eine entsprechende Auslagerung einer anderen Abteilung mit wenigen Mitarbeitern mit geringerem zeitlichem Vorlauf zum Beginn der Bauarbeiten).

Es ist zu prüfen, welche Randbedingungen sich dermaßen geändert haben, dass jetzt eine Evakuierung des gesamten Rathauses notwendig ist. Unser Vorschlag war und ist, dass ein Fachmann für Baustellen-Logistik eingeschaltet wird, um die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu prüfen.

– Terminierung und Kosten der Maßnahme

Aktuell gibt es keine einigermaßen belastbare zeitliche Vorstellung über die Planungs- und Realisierungsarbeiten zu einer Lösung ‚Sanierung + moderner Anbau‘ (nebenbei bemerkt auch keine erkennbaren Anstalten, in die Klärung der Details einzusteigen; s. auf der Website der Gemeinde Seefeld: http://www.seefeld.de/news/umzug-der-gemeindeverwaltung ).

Offensichtlich lag den Gemeinderäten auch keine detaillierte Aufstellung über Dauer und Kosten der Evakuierungs-Maßnahme vor.

– Alternative Angebote

Als möglichen Auslagerungsort gibt es nicht nur den Technologiepark im Gewerbegebiet. Es liegen auch Angebote vor für den leerstehenden ‘Fristo-Laden’ (ca. 250 m²) in unmittelbarer Nähe des Rathauses (mit der Möglichkeit ortsnah einzelne Abteilungen auszulagern) und für die ehemaligen ‘Codello-Räume’ (ca. 600 m²) beim Bahnhof Hechendorf.

Von unserer Seite wurde am 30. Oktober 2014 explizit der sogenannte Fristo-Laden in die Überlegungen eingebracht, der sofort eine fußläufige Auslagerung eines Teils der Verwaltung zu etwa einem Zehntel der Kosten im Technologie-Park erlaubt hätte (s. beigefügter Ausschnitt aus Google Earth und Mail in der Anlage; nachfolgend fand ein Gespräch zwischen der Eigentümerin und Bürgermeister Gum statt):

‚Nach unseren Informationen stehen im Erdgeschoss etwa 250 m² Fläche zur Verfügung (unterteilbar in flexible Segmente). Das Untergeschoss umfasst etwa 80 m² (mit Damen- und Herren-Toilette, Aufenthaltsraum und Lager; erschlossen über einen Lastenaufzug). Da zum Objekt 8 Parkplätze außen gehören, würde diese Lösung auch nicht durch Umwidmung des Rathausgeländes die Parkplatzsituation im Ort weiter verschärfen.‘ (Ausschnitt aus unserer Mail an den zweiten Bürgermeister, s.a. Anlage).

Nach unseren Informationen sollte der monatliche Mietpreis etwa 1.500 € betragen.

Abstand Rathaus-Fristo
Abstand Rathaus – ehemaliger Fristo-Laden

Mitarbeiterschutz nur mit Auslagerung der gesamten Verwaltung?

Selbstverständlich ist es sinnvoll und notwendig (und dies nicht erst jetzt), Maßnahmen zu ergreifen, die Leben und Gesundheit der Mitarbeiter schützen (z. B. Räumung der brandschutztechnischen Risikozonen, Drucker mit weniger Feinstaubbelastung, andere Verteilung) oder der Verbesserung der Arbeitssituation dienen.

Dazu bedarf es der Analyse und der problemangemessenen Maßnahmen. Das kann auch bedeuten, dass einige Mitarbeiter ausgelagert werden müssen (z. B. in die Nähe des Rathauses). Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Ergebnis der Analyse die Evakuierung des gesamten Rathauses sein wird.

 Prüfung

Wir bitten Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsinstanz

  • den Entscheidungsprozess in dieser Angelegenheit (Aufbereitung der Alternativen, Gewichtung unter verschiedenen Aspekten usw.)
  • die Entscheidung zur totalen Auslagerung des Rathauses zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich ihrer Angemessenheit

zu prüfen.

Vielen Dank und viele Grüße

Dr. Josef Hofmann         Dr. Sebastian Schmidinger‘